Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Buchung von Einzelstunden, Kursen, Workshops, Malevents, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen bei dem Veranstalter Tonzeit Rügen Elena Zürn.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") an Einzelstunden, Kursen, Workshops, Malevents, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und Tonzeit Rügen Elena Zürn, Alleestraße 14B, 18581 Putbus (im Folgenden "Veranstalter"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich per Telefon, Brief oder E-Mail anmelden.
Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Erst wenn der Veranstalter die Anmeldung geprüft und bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist, kommt der Veranstaltungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.
Der Veranstaltungsvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die im Veranstaltungskatalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht sein, kommt der Teilnehmer auf eine Warteliste und wird informiert, wenn kurzfristig ein Platz frei werden sollte.
3. Preise
Die angegebenen Preise des Veranstalters verstehen sich als Verbraucherendpreise.
4. Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per Telefon, Brief oder E-Mail möglich. Bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
5. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Ablehnung einer Anmeldung
Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.
7. Fälligkeit, Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, die unter https://tonzeit-ruegen.de/preise zu finden ist.
Die Teilnahmegebühr ist spätestens am Veranstaltungstag fällig. Diese kann in bar oder per Überweisung gezahlt werden.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Veranstalter eingegangen, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
8. Veranstaltungsinhalte und Änderungen
Die Inhalte der Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung in den Veranstaltungsangeboten.
Der Veranstalter behält sich zeitliche und örtliche Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen vor.
Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Teile einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
9. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Tonzeit Rügen Elena Zürn verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen nach Ihrer Zustimmung mit Angabe von Namen auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen, nach Videografieerlaubnis.
10. Haftung
Tonzeit Rügen Elena Zürn übernimmt keine Haftung für das Erreichen eines persönlichen Ziels des Teilnehmers oder einen sonstigen Erfolg.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Veranstalter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Tonzeit Rügen Elena Zürn jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus der vorhergehenden Absatz ergebenden Haftungstatbestände und -beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, für deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.
11. Besondere Verhaltenspflichten
Teilnehmer, die wiederholt eine Veranstaltung trotz Abmahnung stören oder sich einer Anordnung des Veranstaltungsleiters wiederholt widersetzen, können mit sofortiger Wirkung von der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Veranstaltungsgebühren erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht anteilig.